Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht für den Raum Freiburg berate ich Sie bei Kündigung, Abmahnung und Kündigungsschutzklage. Meine Erfahrung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ermöglicht eine realistische Einschätzung und eine klare Strategie für Ihren Fall. Ich vertrete Ihre Interessen engagiert und lösungsorientiert.
Kündigung & Abfindung
Arbeitsvertrag & Zeugnis
Abmahnung & Konflikte
5.0 Sterne bei 20+ Bewertungen unter

Schwerpunkte
Arbeitsrecht im Überblick: Was Sie wissen müssen
Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es betrifft zentrale Fragen der beruflichen Existenz und wirkt sich unmittelbar auf finanzielle und persönliche Lebensbereiche aus. Konflikte im Arbeitsrecht entstehen häufig unerwartet: Eine Kündigung, eine Abmahnung oder Streitigkeiten über die Vergütung setzen Betroffene unter erheblichen Druck. Hinzu kommen kurze Fristen, deren Versäumnis schwerwiegende Folgen haben kann.
Wann zum Anwalt für Arbeitsrecht?
Nach einer Kündigung bleiben nur 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage. Handeln Sie rechtzeitig.
Praxis
Arbeitsrecht in der Praxis - klar und realistisch
Im Arbeitsrecht zählt nicht, was theoretisch möglich ist, sondern was konkret und wirtschaftlich sinnvoll durchsetzbar ist.
Realistische Erfolgsaussichten
Klare Empfehlungen statt Theorie
Fokus auf wirtschaftlich sinnvolle Lösungen
Ablauf
Über mich
Andreas Hornung – Rechtliche Beratung mit Praxisverständnis
Seit 2000 bin ich als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig. Meine berufliche Laufbahn führte mich von Arbeitgeberverbänden über die Industrie bis in leitende HR-Funktionen eines tarifgebundenen Unternehmens.
Diese Kombination aus Verbandsarbeit, Unternehmenspraxis und eigener Führungserfahrung ermöglicht mir eine strategische, realistische und lösungsorientierte Beratung.
Arbeitgeber- und Unternehmensperspektive
Tarif- und betriebsverfassungsrechtliche Erfahrung
Führungserfahrung auf Unternehmensseite
Vita
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Berufliche Praxis
• Seit 2000 als Rechtsanwalt in Freiburg tätig • Ich berate und vertrete Unternehmen und Betriebsräte, Führungskräfte und Arbeitnehmer'innen • Schwerpunkte: individuelles und kollektives Arbeitsrecht • Beratung in arbeits-, betriebsverfassungs- und tarifrechtlichen Angelegenheiten • Strategische Begleitung bei personellen Maßnahmen • Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen oder Betriebsvereinbarungen • Beratung bei Kündigungen und Abmahnungen • Tätig u.a. bei: Arbeitgeberverband Südwestmetall e.V., Unternehmensverband Südwest e.V.
Studium
• Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg • Auslandsaufenthalt an der Queen’s University Belfast • Praktikum beim Verband der Druckindustrie Baden-Württemberg
Referendariat & Stationen
• Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg • Station: Landgericht Würzburg • Station: Staatsanwaltschaft Würzburg • Station: Regierung von Unterfranken • Wahlstation: Arbeitgeberverband Gesamtmetall in Köln
FAQ
Wie schnell muss ich nach einer Kündigung reagieren?
Sehr schnell. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von **drei Wochen** nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war.
Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?
Nein. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen. Häufig ist eine Abfindung das Ergebnis von Verhandlungen oder eines gerichtlichen Vergleichs.
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?
Nein. Aufhebungsverträge können erhebliche Nachteile haben, etwa Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld. Eine rechtliche Prüfung vor Unterzeichnung ist dringend zu empfehlen.
Was kann ich gegen eine Abmahnung tun?
Abmahnungen sind nicht immer wirksam. Sie können geprüft und unter Umständen aus der Personalakte entfernt werden, insbesondere bei formalen oder inhaltlichen Fehlern.
Wie lange habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ein Anspruch besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zeugnisse müssen wohlwollend und wahrheitsgemäß formuliert sein.
Kann mein Arbeitsvertrag nachträglich geändert werden?
Änderungen sind nur mit Zustimmung oder unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Änderungskündigung möglich.
Was passiert mit Urlaub und Überstunden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Nicht genommener Urlaub und offene Überstunden sind grundsätzlich auszugleichen oder auszuzahlen, sofern keine wirksamen Regelungen entgegenstehen.
Beraten Sie auch Arbeitgeber im Arbeitsrecht?
Ja. Die Beratung umfasst auch die rechtssichere Gestaltung von Verträgen, Kündigungen und internen Maßnahmen.



