Miet- und WEG-Recht
Unterstützung im Mietrecht sowie bei Räumungsklagen. Sachliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, effizient, strukturiert und lösungsorientiert.
Schwerpunkte
Miet- und WEG-Recht im Überblick
Das Mietrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern über die gesamte Dauer eines Mietverhältnisses hinweg. Es betrifft sowohl Wohnraum als auch Gewerberaum und ist geprägt von umfangreichen gesetzlichen Vorgaben sowie einer Vielzahl formaler Anforderungen. Mietrechtliche Konflikte entstehen häufig im laufenden Mietverhältnis oder bei dessen Beendigung. Kündigungen, Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Mietmängel oder Streitigkeiten über die Kaution führen oft zu Unsicherheit und erheblichem Konfliktpotenzial. Bereits kleine formale Fehler können dabei erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Eine fundierte rechtliche Einschätzung ist insbesondere deshalb wichtig, weil nicht jede Maßnahme sofort erkennbar zulässig oder durchsetzbar ist. Im Mietrecht spielen Fristen, Begründungspflichten und die konkrete Ausgestaltung des Mietvertrags eine zentrale Rolle. Meine mietrechtliche Beratung zielt darauf ab, die jeweilige Situation realistisch zu bewerten, rechtliche Risiken zu minimieren und praktikable Lösungen zu entwickeln. Im Fokus steht eine rechtssichere Vorgehensweise, die sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt – außergerichtlich wie gerichtlich.
Praxis
Im Mietrecht zählt nicht, was theoretisch möglich ist, sondern was rechtlich zulässig und praktisch durchsetzbar ist.
Realistische Einschätzung der Rechtslage
Klare Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise
Fokus auf rechtssichere und praktikable Lösungen
Ablauf
Über mich
Andreas Hornung – Rechtliche Beratung mit Praxisverständnis
Seit 2000 bin ich als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig. Meine berufliche Laufbahn führte mich von Arbeitgeberverbänden über die Industrie bis in leitende HR-Funktionen eines tarifgebundenen Unternehmens.
Diese Kombination aus Verbandsarbeit, Unternehmenspraxis und eigener Führungserfahrung ermöglicht mir eine strategische, realistische und lösungsorientierte Beratung.
Arbeitgeber- und Unternehmensperspektive
Tarif- und betriebsverfassungsrechtliche Erfahrung
Führungserfahrung auf Unternehmensseite
Vita
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Berufliche Praxis
• Seit 2000 als Rechtsanwalt in Freiburg tätig • Ich berate und vertrete Unternehmen und Betriebsräte, Führungskräfte und Arbeitnehmer'innen • Schwerpunkte: individuelles und kollektives Arbeitsrecht • Beratung in arbeits-, betriebsverfassungs- und tarifrechtlichen Angelegenheiten • Strategische Begleitung bei personellen Maßnahmen • Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen oder Betriebsvereinbarungen • Beratung bei Kündigungen und Abmahnungen • Tätig u.a. bei: Arbeitgeberverband Südwestmetall e.V., Unternehmensverband Südwest e.V.
Studium
• Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg • Auslandsaufenthalt an der Queen’s University Belfast • Praktikum beim Verband der Druckindustrie Baden-Württemberg
Referendariat & Stationen
• Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg • Station: Landgericht Würzburg • Station: Staatsanwaltschaft Würzburg • Station: Regierung von Unterfranken • Wahlstation: Arbeitgeberverband Gesamtmetall in Köln
FAQ
Darf mein Vermieter mir einfach kündigen?
Nein. Eine Kündigung muss gesetzlich begründet sein und bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen.
Wann darf ich die Miete mindern?
Bei erheblichen Mängeln der Wohnung. Eine Mietminderung sollte jedoch rechtlich geprüft und korrekt angekündigt werden.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Nur solange, wie berechtigte Ansprüche geprüft werden. Eine pauschale Zurückhaltung ist nicht zulässig.
Muss ich bei Auszug renovieren?
Das hängt vom Mietvertrag ab. Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind unwirksam.
Was passiert bei Mietrückständen?
Mietrückstände können zu Kündigung und Räumung führen. Frühzeitiges Handeln ist hier entscheidend.
Beraten Sie auch Vermieter?
Ja. Die Beratung umfasst auch Vermieterinteressen, insbesondere bei Kündigungen, Rückständen und Vertragsfragen.




